Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Website vorzubereiten
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der dazugehörigen Verordnung (BFSGV) wird der European Accessibility Act (EAA) in Deutschland umgesetzt. Seit dem Stichtag am 28.06.2025 müssen alle neuen Produkte und Dienstleistungen, einschließlich Webshops, barrierefrei gestaltet sein.
Für wen gilt das BFSG?
Das BFSG betrifft Hersteller:innen, Händler:innen, Importeur:innen und Dienstleistungserbringer:innen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro.
Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?
Das Gesetz gilt für:
- Hardwaresysteme
- Selbstbedienungsterminals
- Verbraucherendgeräte für Telekommunikationsdienste
- E-Book-Lesegeräte
Dienstleistungen wie:
- Telekommunikationsdienste
- Elemente von Personenbeförderungsdiensten
- Bankdienstleistungen
- E-Books
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr müssen ebenfalls barrierefrei sein.
Warum sollten Sie Ihre Website barrierefrei gestalten?
Die barrierefreie Gestaltung Ihrer Website ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bringt auch zahlreiche Vorteile für Ihr Unternehmen mit sich. Eine barrierefreie Website:
- Erhöht Ihre Reichweite: Menschen mit Behinderungen machen einen signifikanten Anteil der Bevölkerung aus. Durch Barrierefreiheit können Sie diese Zielgruppe direkt ansprechen und Ihre Reichweite erhöhen.
- Verbessert das Nutzer:innenerlebnis: Eine barrierefreie Website ist oft auch benutzerfreundlicher für alle Besuchenden. Verbesserte Navigation und verständlichere Inhalte sorgen für eine positive Nutzer:innen-Erfahrung. Wer Barrieren abbaut, vermeidet zudem grundlegende 10 häufige Webdesign-Fehler, die potenzielle Kund:innen abschrecken.
- Stärkt Ihre Markenwahrnehmung: Unternehmen, die auf Inklusion setzen, werden als sozial verantwortlich wahrgenommen, was das Markenimage stärkt und Vertrauen bei den Kund:innen aufbaut. Ein solches ehrliches Bekenntnis zu digitaler Teilhabe ist heute ein essenzieller Baustein, wenn Sie eine starke Markenidentität aufbauen und einen Leitfaden für Erfolg etablieren möchten.
- Verringert rechtliche Risiken: Indem Sie Ihre Website gemäß den gesetzlichen Anforderungen barrierefrei gestalten, minimieren Sie das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und möglichen Bußgeldern.
Was bedeutet barrierefreie Nutzung?
Webseiten und Online-Dienste müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von ihren Einschränkungen (motorisch, visuell, auditiv, kognitiv).
Wie können Sie Ihre Website barrierefrei gestalten?
- Evaluieren Sie Ihre aktuelle Website auf Barrieren.
- Implementieren Sie Änderungen gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
- Holen Sie Nutzer:innen-Feedback ein.
- Nutzen Sie Tools wie WAVE, Google Lighthouse und IBM Accessibility Checker.
Welche Hilfsmittel können Ihnen helfen?
- Leichte Sprache für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.
- Gebärdensprachvideos für gehörlose Personen.
- Automatische Bildbeschreibungen mit KI.
- Overlay-Tools und ihre Grenzen: Overlay-Tools können die Barrierefreiheit nicht vollständig gewährleisten und werden kritisch gesehen. Sie sollten nur ergänzend und nicht als alleinige Lösung genutzt werden.
Hilfe benötigt?
brot & salz bietet einen umfassenden Barriereheitscheck für Ihre bestehende Website an. Wir überprüfen Webseiten auf bestehende Barrieren und geben konkrete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung. Damit stellen wir sicher, dass Ihre Online-Präsenz den gesetzlichen Anforderungen entspricht und für alle Nutzer:innen zugänglich ist. Wenn Sie darüber hinaus eine neue, von Grund auf optimierte und zukunftssichere Websites erstellen lassen möchten, begleiten wir Sie von der ersten Konzeption bis zum fertigen Design.
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